Der Ortschaftsrat vertritt die auf die Ortschaft bezogenen Interessen der Bürger, welche in der Ortschaft wohnen. Die Ortschaftsräte sind ortsnahe Vertreter der in ihren Aufgabenbereich fallenden Interessen und die unmittelbaren Ansprechpartner der Bürger. Sie haben ausschließlich beratende Funktion.
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